FEWO IMMO

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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen, dem Gast des Ferienobjekts, dem Objekteigentümer (der Vermieter) und der Agentur Fewo Immo, Inhaberin Iris Linker, als Vermittler und werden von Ihnen bei einer verbindlichen Buchung anerkannt.

 

Vollmacht des Vermittlers

Der Vermittler ist vom Vermieter bevollmächtigt, den Mietvertrag abzuschließen, ihn abzuwickeln und alle Erklärungen in diesem Zusammenhang abzugeben. Der Vermittler hat Vollmacht zum Geldempfang.

Vertragsabschluss / Buchung

Der Mietvertrag kommt zustande – verbindliche Buchung – wenn das von Ihnen angefragte Ferienobjekt vom Vermittler zugesagt wird. In der Regel erfolgt die Zusage durch eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthält. In Einzelfällen insbesondere bei sehr kurzfristigen Anfragen kann die Zusage fernmündlich erfolgen.

 

Zahlungen

Die auf der Buchungsbestätigung angegebene Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises ist innerhalb von 5 Tagen nach Buchung fällig. Der Restbetrag ist bis 2 Wochen vor Anreise zu überweisen. Nach Zahlungseingang gilt die Buchung als verbindlich. Im Falle des Zahlungsverzuges um mehr als 10 Tagen kann der Vermittler ohne weitere Gründe fristlos kündigen.

 

Rücktritt / Stornierung

• Bis 60 Tage vor Urlaubsantritt erhalten Sie die Anzahlung abzgl. einer Pauschale von € 25,00 zurück oder es wird Ihnen die gesamte Anzahlung (ohne Pauschale) für einen späteren Urlaub gutgeschrieben.
• Ab 42 Tage bis zu 30 Tage vor Ankunft verfällt die Anzahlung zu unseren Gunsten.
• Bis 30 Tage vor Urlaubsantritt stellen wir 60% des Buchungspreises in Rechnung.
• Bis 14 Tage vor Mietbeginn berechnen wir 90 % des Mietpreises.
• Bei weniger als 14 Tage oder verspäteter Ankunft sowie vorzeitiger Abreise berechnen wir 100% des Gesamtmietpreises.
Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Bei einer Umbuchung / Terminänderung fällt eine einmalige Gebühr von 25,00 € an.

 

Anreise / Abreise / Schlüssel

Bei Anreise erfolgt die Schlüsselübergabe von 15.00-18.00 Uhr. Übergabeort ist im Mietobjekt oder kontaktfrei durch einen festinstallierten Schlüsseltresor. Die vollständige
Bezahlung ist die Voraussetzung für den Bezug des Ferienobjekts. In besonderen Fällen sind individuelle Absprachen möglich. Am Anreisetag steht das Ferienobjekt ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung.
Verlieren Sie oder eine Ihrer Begleitpersonen einen Schlüssel, dann haben Sie die daraus resultierenden Folgen zu tragen; unter Umständen ist der vollständige Einbau einer neuen Schließanlage aus Sicherheitsgründen erforderlich.

Nutzung / Verpflichtungen des Gastes

Das Ferienobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarte Anzahl von Personen zur Verfügung gestellt. Insbesondere für die Übernachtung weiterer Personen bedarf es der schriftlichen Erlaubnis. Zuwiderhandlungen berechtigen zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses; ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Mietpreises besteht nicht.
Sie und Ihre Begleitpersonen verpflichten sich, das Ferienobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Alles Inventar, das während des Aufenthaltes beschädigt wird oder abhandenkommt, muss von Ihnen ersetzt werden; gleiches gilt für alle anderen Sachbeschädigungen im Mietobjekt. Eingetretene Schäden sind unverzüglich dem Vermittler zu melden. Der Gast ist nicht befugt, eigenmächtige Reparaturen oder Nachbesserungen im Schadensfall vorzunehmen. Sofern eine Haftpflichtversicherung des Gastes oder einer Begleitperson nicht eintritt, ist der entstanden Schaden in Geld auf Basis Neuwert/Wiederbeschaffungswert zu leisten.
Das Laden von Elektrofahrzeugen ist verboten.

 

Haftung / Beschränkung

Der Vermittler oder der Eigentümer übernehmen keine Haftung für Verlust und Diebstahl von Gegenständen sowie Sachbeschädigungen an Gegenständen, die der Gast eingebracht hat. Gleiches gilt für Kraftfahrzeuge, Krafträder, Fahrräder, Kinderwagen i.a. des Gastes und seiner Begleitpersonen, auch wenn sie ordnungsgemäß auf dem zugeordneten Parkplatz, Fahrradraum etc. abgestellt sind.
Die Haftung des Vermittlers und des Eigentümers das Ferienobjekts ist beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen.
Die Nutzung von bereitgestellten Fahrrädern oder Spielgeräte geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Für die Nutzung des DSL-Internetzuganges über WLAN übernimmt der Vermieter keine Haftung für die einwandfreie Leistung des Anbieters. Schadensersatzansprüche wegen fehlender Leistung sind ausgeschlossen. Der Gast und seine Begleitpersonen sind verantwortlich für alle Aktivitäten im Internet während der Nutzungsdauer. Etwaige Aufrufe strafrechtlich relevanter Seiten sind im üblichen Umfang beim Provider gespeichert und entsprechend nachvollziehbar.
Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermittlers und des Eigentümers bzw. durch von diesen nicht zu vertretenden Umständen (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) das Ferienobjekt nicht wie vertraglich vereinbart zur Verfügung stehen, dann ist deren Haftung auf die Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises beschränkt.

 

Haustiere

Bis zu zwei, gut erzogene und stubenreine Hunde sind je nach Ferienobjekt erlaubt, wenn diese bei der Buchung angegeben wurden.
Der Mieter hat darauf zu achten, dass sich die Hunde nicht auf Betten, Polster, Couch etc. legen.
Es ist nicht gestattet Tiere unbeaufsichtigt in den Ferienobjekten zu lassen.
Im gesamten Ferienhausgebiet sind Hunde, unabhängig der Größe und des Alters, an der Leine zu führen. Sollte das Tier ein „großes Geschäft“ machen, ist diese „Hinterlassenschaft“ zu entfernen und zu entsorgen. Dies schließt den Gartenbereich des Ferienobjekts mit ein.
Der Mieter haftet für alle Schäden und Verunreinigungen, die am Mietobjekt, dessen Einrichtung und Umgebung durch das Haustier entstandenen sind.
Aufgrund des erhöhten Allergie Potenzials ist die Beherbergung/das Verbringen von Katzen in unseren Häusern verboten. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter die Kosten einer professionellen Reinigung des Hauses und kommt für alle daraus entstehenden Mietausfälle, Stornierungsgebühren und eventuelle Regressansprüche der Vermittlerportale auf.
Eine Tierhalter Haftpflichtversicherung wird empfohlen!

 

Gästekarten:

Sofern ein Mietvertrag geschlossen wird, sind Vermieter in bestimmten Gemeinden verpflichtet Ihre Adressdaten, Namen und Alter der Mitreisenden sowie die Emailadresse, an die betroffene Gemeinde zu übermitteln. Die Gemeinde erhebt die Daten zur Berechnung der Kurabgabe (Gästekarten) laut Kommunalabgabengesetz. Dies ist ebenfalls eine Voraussetzung für den Vertragsabschluss.
Die Gästekarten (nach den Hebesätzen der Gemeinde) werden, wenn nicht schon in der Buchungsbestätigung inkludiert, separat oder vor Ort in bar abgerechnet.

 

Datenverarbeitungshinweis nach Art.13DSGVO

Ihre Daten werden ausschließlich für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert. Sie haben jederzeit das Recht auf Löschung Ihrer Daten sofern dies nicht gegen gesetzliche Fristen verstößt, eine erweiterte Nutzung der Daten z.B. der Versand von Per-/Post-mail, Rundschreiben oder Weihnachtspost bedarf einer gesonderten Zustimmung.

 

Corona:

Bei einem Beherbergungsverbot, aufgrund der Corona-Pandemie, wird die Buchung kostenlos storniert und die getätigten (An-)Zahlung zurückgezahlt.

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